Chlorothalonil im Trinkwasser
Der Einsatz des Pflanzenschutzmittels Chlorothalonil wurde ab 1. Januar 2020
verboten. Seither gilt für Chlorothalonil und deren Abbauprodukte (Metaboliten) der
Höchstwert von 0.1 Mikrogramm pro Liter (μg/l) gemäss der Lebensmittelgesetzgebung
(TBDV).
Bei Nachmessungen im Pumpwerk Tschamerie und im Reservoir Giebel (April 2020)
durch das kantonale Laboratorium in Bern wurde in den Wasserproben festgestellt,
dass der Chlorothalonil-Metabolit R471811 im Versorgungsnetz der EWO den
Höchstwert von 0.1 μg/l leicht überschritt.
Analyseresultate in Mikrogramm pro Liter (μg/l)
Chlorothalonil Metaboliten R 471811
Reservoir Giebel 0.137 μg/l
Pumpwerk Tschamerie 0.154 μg/l
Eine unmittelbare Gesundheitsgefährdung aufgrund von ChlorothalonilMetaboliten besteht nicht!
Das Verbot seit dem 01.01.2020 von Chlorothalonil wird zu einem Rückgang der
Konzentrationen im Grundwasser führen. Mit regelmässigen Messungen wird der
Rückgang überwacht.