Die Referenz-Marktpreise sind massgebend für die Festlegung der Einspeiseprämie für Erzeugungsanlagen mit Einspeisevergütung. Der Referenz-Marktpreis für Elektrizität aus Photovoltaik-, Wasserkraft-, Biomasse-, Windenergieanlagen entspricht dem Durchschnitt der Preise, die an der Strombörse jeweils für den Folgetag für das Marktgebiet Schweiz festgesetzt werden, gewichtet nach der tatsächlichen viertelstündlichen Einspeisung der lastganggemessenen Anlagen der jeweiligen Technologie.

Das Bundesamt für Energie (BFE) publiziert die Referenz-Marktpreise (RFM) jeweils bis zum 10. Arbeitstag nach Quartalsende um 12.00 Uhr als XML-, CSV- und PDF-Datei unter folgendem Link: Interoperabilitätsplattform I14Y: Referenz-Marktpreise gemäss Art. 15, EnFV.